Expertenforum - Krankenkassenwahlrecht

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  • 01
    Krankenkassenwahlrecht

    Hallo Expertenteam,

    beim Wechsel des Arbeitgebers ist es ja möglich, mit Aufnahme der neuen Tätigkeit eine neue Krankenkasse zu wählen ohne die gesetzliche Bindungsfrist von 12 Monaten zu erfülIen. Ist ein Betriebsübergang wie ein Arbeitgeberwechsel anzusehen? Tritt bei einem Betriebsübergang dann auch das sofortige Wahlrecht ein, maximal 14 Tage nach Aufnahme der neuen Beschäftigung?


    Danke für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Krankenkassenwahlrecht

    Guten Tag,
     
    tritt ein anderer Inhaber in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ein und ändert sich faktisch nichts an dem Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel bei Umwandlung der Gesellschaftsform, Betriebsübergang nach § 613a BGB, Insolvenzfälle), kann - selbst wenn aus formalen Gründen neue Arbeitsverträge geschlossen werden - von einem sofortigen Krankenkassenwahlrecht nicht Gebrauch gemacht werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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