Hallo Expertenteam,
beim Wechsel des Arbeitgebers ist es ja möglich, mit Aufnahme der neuen Tätigkeit eine neue Krankenkasse zu wählen ohne die gesetzliche Bindungsfrist von 12 Monaten zu erfülIen. Ist ein Betriebsübergang wie ein Arbeitgeberwechsel anzusehen? Tritt bei einem Betriebsübergang dann auch das sofortige Wahlrecht ein, maximal 14 Tage nach Aufnahme der neuen Beschäftigung?
Danke für Ihre Hilfe