Ein AN eines Mandanten ist derzeit krank und bezieht Krankengeld seiner Krankenkasse. Nun möchte der AN in den Urlaub (EU Ausland). Der Arzt hat schriftlich bestätigt, dass der Urlaub dem Heilungsprozess nicht im Wege steht und durch den Urlaub sogar eine Begünstigung der Genesung zu erwarten ist. Die zuständige KK sagt nun aber, dass während eines Krankengeldbezuges grundsätzlich kein Urlaub erlaubt sei. Der AG befürwortet den Urlaub des AN. Wie ist dies rechtlich? Was kann der AN machen, damit er trotz Urlaub im EU-Ausland Krankengeld beziehen kann? Was ist hier die beste Vorgehensweise?
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Krankengeldbezug während Urlaub im EU Ausland
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RE: Krankengeldbezug während Urlaub im EU Ausland
Guten Tag,
der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten. Dies gilt grundsätzlich auch für den Anspruch auf Krankengeld.
Der Anspruch auf Krankengeld ruht allerdings nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.
Möchte ein Versicherter während seines Krankengeldbezuges einen Auslandsurlaub antreten, ohne dass medizinische Bedenken bestehen, ist dies bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen.
Die zuständige Krankenkasse muss den Einzelfall überprüfen und entscheiden, ob sie einer Reise ins Ausland zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
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