Sehr geehrte Damen und Herren,
erhalten beschäftigte Arbeitnehmer die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen Krankengeld? Die Beschäftigung ist nicht geringfügig.
Herzlichen Dank.
Freundliche Grüße
Kb
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Sehr geehrte Damen und Herren,
erhalten beschäftigte Arbeitnehmer die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen Krankengeld? Die Beschäftigung ist nicht geringfügig.
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Kb
Hallo Kb,
versicherungspflichtig Beschäftigte, die eine Teilrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, haben Anspruch auf Krankengeld. Dagegen haben versicherungspflichtig Beschäftigte, die eine Vollrente für besonders langjährig Versicherte erhalten, keinen Anspruch auf Krankengeld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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