Hallo,
liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor, so ist das Krankengeld aus jedem Beschäftigungsverhältnis einzeln zu berechnen und es wird ein Zahlbetrag gebildet. Übersteigen die Regelentgelte aus einzelnen Beschäftigungsverhältnissen zusammen das Höchstregelentgelt, sind die anteiligen Regelentgelte zu errechen und für die Vergleichsberechnung heranzuziehen.
Die Höhe des Krankengeldes wird uns als Arbeitgeber per Datenaustausch mitgeteilt.
Erhalten wir hier die gesamte Höhe des Krankengeldes oder entsprechend ein im Verhältnis angepasstes Krankengeld, vergleich wie beim Mutterschaftsgeld?
Viele Grüße
V. Schießl