Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Krankengeld

    Guten Tag, eine Arbeitnehmerin war von 10/23 bis 1/26 im Krankengeldbezug. Ab 2/26 war sie wieder arbeiten. In 5/26 erhielt sie eine Reha Kur auf die gleiche Krankheit wie 2023-2026. Die Krankenkasse AOK sagt, dies ist Lohnfortzahlung, da die Jahresfrist der Krankheit überschritten ist und alles auf Null gesetzt wird. Also Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie war doch aber noch keine 6 Monate wieder arbeiten um sich erneut Lohnfortzahlungsansprüche erarbeitet zu haben. Ist das wirklich an dem, dass der Arbeitgeber jetzt wieder sofort Lohnfortzahlung zahlen muss? Auch wenn die 6 Monate noch nicht voll sind.


    Danke und mit freundlichen Grüßen Ines

  • 02
    RE: Krankengeld

    Guten Tag.
     
    Ihre Anfrage zur Beurteilung der Entgeltfortzahlungsansprüche ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage nur eine allgemeine Auskunft geben können.
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Wird ein Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so entsteht wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit ein neuer Anspruch von höchstens sechs Wochen, wenn
     
    - vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
    - seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
     
    In Ihrem Beispiel ist seit dem erstmaligen Auftreten 10/2023 die Frist von 12 Monaten abgelaufen; somit entsteht für die Erkrankung ab 05/2026 ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    ihr Expertenteam
     

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