Guten Tag, eine Arbeitnehmerin war von 10/23 bis 1/26 im Krankengeldbezug. Ab 2/26 war sie wieder arbeiten. In 5/26 erhielt sie eine Reha Kur auf die gleiche Krankheit wie 2023-2026. Die Krankenkasse AOK sagt, dies ist Lohnfortzahlung, da die Jahresfrist der Krankheit überschritten ist und alles auf Null gesetzt wird. Also Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie war doch aber noch keine 6 Monate wieder arbeiten um sich erneut Lohnfortzahlungsansprüche erarbeitet zu haben. Ist das wirklich an dem, dass der Arbeitgeber jetzt wieder sofort Lohnfortzahlung zahlen muss? Auch wenn die 6 Monate noch nicht voll sind.
Danke und mit freundlichen Grüßen Ines