Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin ist krank seit 20.08.2026. Sie fällt aus der Lohnfortzahlung ab dem 01.10.2026 und hat Anspruch ab dem 01.10.2026 auf Übergangsgeld. Die Deutsche Rentenversicherung fordert von uns eine Bescheinigung zur Berechnung des Übergangsgeldes. Eine Papierbescheinigung der DRV gibt es nicht mehr. Über unser Lohnprogramm können wir nur eine EEL an die Krankenkasse übermitteln (nicht an die Rentenversicherung). Wie wäre hier der richtige Ablauf? Muss die EEL an die Krankenkasse oder wie kommen die Daten zur Deutschen Rentenversicherung? Vielen Dank.