Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Fall:
Eine Mitarbeiterin war ab dem 30.07.2024 krank. Sie hat von uns vom 30.07.2024 bis 09.09.2024 Lohnfortzahlung wegen Krankheit erhalten und ab dem 10.06.2024 war sie krank ohne Lohnfortzahlung (bis heute). Nun wurde am 20.04.2026 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 01.08.2024 bewilligt. Die Mitarbeiterin hat nun für den Zeitraum 01.08.2024 bis 09.09.2024 doppelte Leistungen erhalten, zum einen Lohnfortzahlung wegen Krankheit und zum zweiten Erwerbsminderungsrente. Was hat hier Vorrang? Können wir die Entgeltfortzahlung wegen Krankheit zurück fordern? Wo kann ich das nachlesen? Vielen Dank.