Hallo liebes Experten-Team,
wir haben den Fall, dass ein Mitarbeiter bereits ein Pflichtpraktikum (Ende 30.04.2026) bei einem Mandanten ausgeübt hat und im Anschluss (am 15.06.2026) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Jetzt ist der Mitarbeiter in den ersten 4 Wochen krank geworden. Muss der Arbeitgeber in diesem Fall Lohnfortzahlung leisten oder wird das Praktikum hier nicht berücksichtigt?
Viele Grüße