Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Krank bei Eintritt Wartezeit gleicher Arbeitgeber

    Hallo liebes Experten-Team,

    wir haben den Fall, dass ein Mitarbeiter bereits ein Pflichtpraktikum (Ende 30.04.2026) bei einem Mandanten ausgeübt hat und im Anschluss (am 15.06.2026) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Jetzt ist der Mitarbeiter in den ersten 4 Wochen krank geworden. Muss der Arbeitgeber in diesem Fall Lohnfortzahlung leisten oder wird das Praktikum hier nicht berücksichtigt?


    Viele Grüße

     

  • 02
    RE: Krank bei Eintritt Wartezeit gleicher Arbeitgeber

    Hallo Christin,
     
    Ihre Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Pflichtpraktikum beim gleichen Arbeitgeber betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Krank bei Eintritt Wartezeit gleicher Arbeitgeber

    Guten Tag,


    ein Pflichtpraktikum kann bei einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem später begründeten Arbeitsverhältnis für die Wartezeit nach § 3 Abs. 3 EFZG relevant sein, wenn das Pflichtpraktikum als Arbeitsverhältnis vereinbart ist oder das Pflichtpraktikum von § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfasst wird, also auch schon für die Praktikumszeit ein Entgeltfortzahlungsanspruch bestand.


    In Ihrem Fall bestand zwischen Praktikum und Beschäftigungsbeginn zwar ein sachlicher Zusammenhang, aber wahrscheinlich kein ausreichender zeitlicher Zusammenhang aufgrund der Unterbrechung von rund sechs Wochen. Daher spricht viel dafür, dass mit Beginn des Arbeitsverhältnisses eine neue vierwöchige Wartezeit begonnen hat. Die Rechtsprechung hat bisher in solchen Ausbildungsverhältnis-Berufsstart Situationen bis zu drei Wochen als unerheblich beurteilt. Eine entsprechendes höchstrichterliches Urteil, dass ab sechs Wochen kein Zusammenhang mehr besteht, liegt jedoch nicht vor.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

     

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