Hallo Expertenteam,
ein Arbeitnehmer sollte zum 15.06.2026 in das Arbeitsverhältnis eintreten, ist jedoch ab diesem Tag bereits krank, konnte also die Arbeit nicht aufnehmen. Jetzt hat der Arbeitnehmer ja zuerst 4 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Die Anmeldung zur Sozialversicherung muss erst an dem Tag erfolgen, an dem der Arbeitnehmer tatsächlich die Arbeit aufnimmt, oder?
Sollte der Arbeitnehmer länger als 4 Wochen krank sein, muss der Arbeitgeber dann ab dem 29. Tag der Krankheit volle 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten? Oder werden die 4 Wochen Krankengeldbezug hier angerechnet? Und muss dann die Anmeldung zur Sozialversicherung an diesem 29. Tag erfolgen?
Für Ihre Antwort bereits vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße