Liebe Experten,
bei Mitarbeitern eines Mandanten wurde der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld für die Jahre 2024 und 2025 versehentlich steuerfrei belassen. Lohnsteuerbescheinigungen für diese Jahre waren bereits erstellt.
Welche Möglichkeiten der Korrektur gibt es:
Möglichkeit 1
Haftungsbefreiende Anzeige nach § 41c Abs. 4 EStG. Wäre es in diesem Fall sinnvoll die Mitarbeiter darüber zu informieren?
Möglichkeit 2
Korrektur und Neuversand der korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen 2024 und 2025
Möglichkeit 3
Korrektur und Nachversteuerung im Jahr 2026
Vorab lieben Dank für Ihre Unterstützung!