Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Korrektur DEÜV-Meldungen für Vorjahre nach Betriebsprüfung DRV

    Liebes Expertenteam,

    durch die Betriebsprüfung der DRV wurde festgestellt, dass bei einer Firma, für die wir die Lohnabrechnung erledigen bei 7 Mitarbeitern Geschenke aus persönlichem Anlass über 60,00 EUR nicht über das Lohnprogramm abgebildet wurden. Wenn wir im Lohnprogramm die Korrekturen für die Jahre 2023 bzw. 2024 bei den Mitarbeitern veranlassen, wird mit der akt. Lohnabrechnung für Mai jedoch auch ein Beitragsnachweis für die nachberechneten SV-Beiträge erstellt. Der Beitragsnachweis wurde aber schon im Rahmen ihres Prüfungsberichts von der Betriebsprüferin an die entsprechenden Krankenkassen gemeldet. Mit der Meldung bei der aktuellen Lohnabrechnung wären dann insgesamt 2 Beitragsnachweise erstellt. Besteht in diesen Fällen tatsächlich nur die Möglichkeit, sich kostenpflichtig im SV-Meldeportal anzumelden, um dort die DEÜV-Meldungen für die Mitarbeiter zu erstellen? Eine weitere Frage betrifft das Steuerrecht. Wie melde und zahle ich die pauschale Lohnsteuer, die in diesen Fällen dann auch gezahlt werden muss. Ist dazu eine Anmeldung über Elster erforderlich? Falls ja, wird das vom Lohnbüro umgesetzt oder muss hier der Steuerberater die Meldungen in Elster erstellen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldungen

  • 02
    RE: Korrektur DEÜV-Meldungen für Vorjahre nach Betriebsprüfung DRV

    Hallo Lohnbüro KW,
     
    sofern das Entgeltabrechnungsprogramm tatsächlich nicht mehr auf die zurückliegenden Kalenderjahre zugreifen kann, besteht ausschließlich die Möglichkeit zur Nutzung der Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“, um die entsprechenden Meldekorrekturen durchführen zu können.
     
    Aus unserer Sicht ist es empfehlenswert, die weitere Vorgehensweise mit den betreffenden Krankenkassen abzustimmen.
     
    Ihre Fragen bezüglich der der steuerlichen Umsetzung des Sachverhalts,  betrifft ausschließlich das Steuerrecht.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums im Bereich „Sozialversicherung“ dazu keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Mittlerweile können jedoch im Forum auch Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage nunmehr in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Antwort/ Stellungnahme zu Ihrer Frage
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Korrektur DEÜV-Meldungen für Vorjahre nach Betriebsprüfung DRV

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zum steuerlichen Teil Ihrer Frage dürfen wir mitteilen:

    Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung erfolgt und kann entweder vom

    Lohn- oder vom Steuerbüro vorgenommen werden (je nach konkreter Arbeitsaufteilung).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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