Liebes Expertenteam,
durch die Betriebsprüfung der DRV wurde festgestellt, dass bei einer Firma, für die wir die Lohnabrechnung erledigen bei 7 Mitarbeitern Geschenke aus persönlichem Anlass über 60,00 EUR nicht über das Lohnprogramm abgebildet wurden. Wenn wir im Lohnprogramm die Korrekturen für die Jahre 2023 bzw. 2024 bei den Mitarbeitern veranlassen, wird mit der akt. Lohnabrechnung für Mai jedoch auch ein Beitragsnachweis für die nachberechneten SV-Beiträge erstellt. Der Beitragsnachweis wurde aber schon im Rahmen ihres Prüfungsberichts von der Betriebsprüferin an die entsprechenden Krankenkassen gemeldet. Mit der Meldung bei der aktuellen Lohnabrechnung wären dann insgesamt 2 Beitragsnachweise erstellt. Besteht in diesen Fällen tatsächlich nur die Möglichkeit, sich kostenpflichtig im SV-Meldeportal anzumelden, um dort die DEÜV-Meldungen für die Mitarbeiter zu erstellen? Eine weitere Frage betrifft das Steuerrecht. Wie melde und zahle ich die pauschale Lohnsteuer, die in diesen Fällen dann auch gezahlt werden muss. Ist dazu eine Anmeldung über Elster erforderlich? Falls ja, wird das vom Lohnbüro umgesetzt oder muss hier der Steuerberater die Meldungen in Elster erstellen?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldungen