Unsere ehrenamtlichen 2. und 3. Bürgermeister liegen mit der ihnen zustehenden Aufwandsentschädigung perspektivisch unterhalb der monatlichen Minijobgrenze (evtl. wird die Minijobgrenze im Monat der Jahressonderzahlung überschritten) und wären somit als geringfügig Beschäftigte zu beurteilen. Zusätzlich erhalten der 2. oder 3. Bürgermeister bei Urlaub des 1. hauptamtlichen Bürgermeisters für dessen Vertretung im Urlaubszeitraum eine Entschädigung, die in der Häufigkeit, Dauer und Gesamtsumme im Voraus nicht feststeht, jedoch im Jahreszeitraum zu einer Überschreitung des jährlichen Minijobverdienstes i. H. v. derzeit € 7.236,00 führen kann.
Können Sie mir bitte mitteilen, wie dies SV-rechtlich korrekt zu beurteilen ist?