Hallo,
für einen bereits ausgeschiedenen MA habe ich einen gerichtlichen Vergleich vorliegen, der neben einer Abfindung die nachträgliche Zahlung vom Bruttolohn vorsieht. Für die Bruttolohn-Nachzahlung werden auch konkrete Zeiträume genannt. Hier sehe ich jedoch das Problem, dass in weiten Teilen dieser Zeiträume der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung war und Krankengeld bezog.
Wie sind diese Bruttolohn-Nachzahlungen in den Monaten der Krankengeld-Bezugs korrekt zu versteuern und zu verbeitragen? Und hat die Krankenkasse einen Anspruch auf Teile dieser Zahlungen in Monaten, in denen der Mitarbeiter sich im Krankengeld befand?
Viele Grüße
J. Kühlborn