Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bzgl. dem Beginn einer Beschäftigung und der Versicherungspflicht.
Wir haben einen zukünftigen Mitarbeiter, der zum 01.01.2025 eine Beschäftigung bei uns aufnimmt und sich dann bei der AOK versichern lassen möchte.
Der Mitarbeiter ist Schweizer, wohnt und arbeitet auch derzeit noch dort.
Ab dem 01.12.2025 geht er in der Schweiz in die Rente und erhält von dort auch die Rentenzahlung.
Zudem hat er seinen Wohnsitz ab dem 01.01.2025 in Deutschland.
Wesentliche Frage ist hier, inwiefern er in der Sozialversicherung pflichtig ist und ob wir bei der Einstellung etwas Spezielles berücksichtigen müssten.
Laut seiner Aussage schließt jeder eine eigene Krankenversicherung in der Schweiz ab, diese ist unabhängig vom Arbeitgeber.
Diese zahlt er auch weiter und kann sich damit auch in Deutschland behandeln lassen. Daher ist hier die Frage, ob für ihn dann zusätzlich in Deutschland Versicherungspflicht in der KV herrscht, obwohl er eine KV in der Schweiz hat.
Ähnlich verhält es sich mit der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Es stellt sich die Frage, ob er durch die Rente, die er aus der Schweiz bezieht, dann die Voraussetzungen erfüllt, ab dem 01.12.2025 keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen zu müssen.
Können Sie mir hier weiterhelfen & die o.g. Fragen beantworten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.