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  • 01
    Klärung Aktivrente

    Guten Tag, ich habe zwei Altersvollrentner, einmal ist er geb. 05/59 und einmal ist sie geb. 11/60. Beide möchten die Aktivrente ab 01.04.26.

    Wie genau muss ich das steuerlich hinterlegen, wenn bei der DATEV noch keine entsprechende Umsetzung möglich ist.


    Danke sehr und viele Grüße!

     

  • 02
    RE: Klärung Aktivrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach § 3 Nr. 21 EStG ist für die Aktivrente u.a. Voraussetzung, dass die Regelaltersgrenze gemäß § 35 Satz 2 oder § 235 SGB VI (spätestens im Vormonat) erreicht wurde.

    Nur beim erstgenannten Arbeitnehmer sind die Voraussetzungen der Aktivrente im April 2026 erfüllt (Regelaltersgrenze erreicht in 07/2025). Die in 11/1960 geborene Arbeitnehmerin erreicht die Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB VI in 03/2027 und kann Aktivrente deshalb ab 04/2027 beanspruchen.


    Zur Umsetzung: Für 2026 bietet die Lohnsteuerbescheinigung noch kein Textfeld. Das BMF teilt dazu in den FAQ zur Aktivrente (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html) mit:

    „In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 ist die Aktivrente in einer frei belegbaren Zeile mit der konkreten Zeilenbeschreibung „SteuerfreibetragAktivrente“ (ohne Leerzeichen) einzutragen. Für die Nutzung dieses Zusatzfeldes ist die exakte Schreibweise zwingende Voraussetzung, um eine maschinelle Verwertbarkeit der Angabe sicherzustellen.

    In den Folgejahren ist eine entsprechende Anpassung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorgesehen.“


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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