Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des DaBPV-Verfahren haben wir für einen Mitarbeiter die Meldung "keine Elterneigenschaft" bekommen. Der Mitarbeiter hat uns nun eine Kopie der "Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung nach § 1600 c BGB" vorgelegt. Können wir das als Nachweis so akzeptieren und den Mitarbeiter mit Elterneigenschaft abrechnen?
Vielen Dank.