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  • 01
    Kinderkrankenschein / Dienstplan und Nachtzuschläge

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin arbeitet nach einem Dienstplan. Es ist ein festes Gehalt zuzüglich Zuschläge für Sonn-, Feiertag sind Nachtarbeit vereinbart. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Die Mitarbeiterin hat von Montag bis Freitag einen Kinderkrankenschein. In diesen 5 Tagen war sie für insgesamt 45 Stunden Für den Nachtdienst geplant. An Nachtzuschlägen würde sie, wenn sie gearbeitet hätte ca. 200 € steuerfrei erhalten.

    Die monatliche Sollarbeitszeit beträgt 121 Stunden. Was würde die Krankenksse in dem Fall erstatten?

    Würde in dem Fall die Krankenkasse auf Basis der ausgefallenen Stunden und der Zuschläge das Kinderkrankengeld berechnen? Oder wird hier als Berechnungsgrundlage das Gehalt/30 x 5 angesetzt? Was ist mit den Zuschlägen?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Andrea

  • 02
    RE: Kinderkrankenschein / Dienstplan und Nachtzuschläge

    Guten Tag,
     
    das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Zuschläge für Sonn-, Feiertag und Nachtarbeit bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
     
    Konkret bedeutet dies:
     
    Entgangenes Netto / Kalendertage des Freistellungszeitraums = Bruttokrankengeld
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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