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  • 01
    Kinderkrankengeld: Mitarbeiter arbeitet in Deutschland, Kind lebt im Ausland

    Liebes Expertenteam,

    einer unserer Mitarbeiter lebt und arbeitet hier in Deutschland und unterliegt der deutschen Sozialversicherungspflicht. Seine Frau lebt mit den Kindern noch im europäischen Ausland und die Kinder sind dort auch versichert. Er musste nun wegen Erkrankung beider Kinder nach Hause fahren. Hat er hier in Deutschland Anspruch auf Kinderkrankengeld?


    Grüße

    S.

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld: Mitarbeiter arbeitet in Deutschland, Kind lebt im Ausland

    Guten Tag,
     
    ein Anspruch auf Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Unter anderem muss das Kind gesetzlich krankenversichert sein.
     
    Außerhalb einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland gilt dies auch für Kinder, wenn sie in einem EU-/EWR-Staat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich oder in einem Abkommensstaat
    (Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Tunesien) wohnen und bei einem Träger des Wohnstaates entweder als Familienangehörige
    oder als versicherte Person zulasten einer deutschen Krankenkasse eingeschrieben sind.

    Wir empfehlen Ihrem Mitarbeiter, Kontakt zu seiner Krankenkasse aufzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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