Liebes Expertenteam,
einer unserer Mitarbeiter lebt und arbeitet hier in Deutschland und unterliegt der deutschen Sozialversicherungspflicht. Seine Frau lebt mit den Kindern noch im europäischen Ausland und die Kinder sind dort auch versichert. Er musste nun wegen Erkrankung beider Kinder nach Hause fahren. Hat er hier in Deutschland Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Grüße
S.