Ein Arbeitnehmer ist für den Zeitraum 11.05. - 15.05.2026 auf ein Kind krankgeschrieben. Der 14.05.2026 ist ein Feiertag. Wird für den 14.05.2026 Kinderkrankengeld gezahlt oder muss der Arbeitgeber den Tag als Feiertag bezahlen?
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Kinderkrankengeld
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RE: Kinderkrankengeld
Guten Tag,
Kinderkrankengeld ist für den gesamten Freistellungszeitraum zu zahlen, unabhängig davon ob in diesen Zeitraum ein gesetzlicher Feiertag fällt. Die Zahlung erfolgt anhand der tatsächlichen Kalendertage des Freistellungszeitraums.
Für die Anrechnung auf den Höchstanspruch werden nur die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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