Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Kinderkrankengeld

    Ein Arbeitnehmer ist für den Zeitraum 11.05. - 15.05.2026 auf ein Kind krankgeschrieben. Der 14.05.2026 ist ein Feiertag. Wird für den 14.05.2026 Kinderkrankengeld gezahlt oder muss der Arbeitgeber den Tag als Feiertag bezahlen?

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld

    Guten Tag,

    Kinderkrankengeld ist für den gesamten Freistellungszeitraum zu zahlen, unabhängig davon ob in diesen Zeitraum ein gesetzlicher Feiertag fällt. Die Zahlung erfolgt anhand der tatsächlichen Kalendertage des Freistellungszeitraums.
     
    Für die Anrechnung auf den Höchstanspruch werden nur die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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