Hallo Expertenteam,
zu der Kurzmeldung "Keine eAU-Abfrage bei Krankengeld" in der FK-Zeitschrift 02/2026 möchte ich kurz Stellung nehmen:
Die Meldung über das Ende des Krankengeldes über den Datenaustausch EEL ist kein attestierter Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, sondern lediglich eine Information zum Ende des Leistungsbezugs. Mit der Meldung wird ein futurisches Datum gemeldet, wie lange Krankengeld voraussichtlich gezahlt wird. Ob tatsächlich die Zahlung aufrecht erhalten wird, kann hierüber nicht nachvollzogen werden.
Wir zahlen unseren Beschäftigten für die Dauer der Krankengeldzahlung einen Krankengeldzuschuss (§ 22 TV-L). Ohne eAU liegt somit kein Nachweis für krankengeldzuschussrelevante Zeiträume vor.
Viele Grüße
Verena Schießl