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  • 01
    Keine eAU-Abfrage bei Krankengeld

    Hallo Expertenteam,


    zu der Kurzmeldung "Keine eAU-Abfrage bei Krankengeld" in der FK-Zeitschrift 02/2026 möchte ich kurz Stellung nehmen:

    Die Meldung über das Ende des Krankengeldes über den Datenaustausch EEL ist kein attestierter Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, sondern lediglich eine Information zum Ende des Leistungsbezugs. Mit der Meldung wird ein futurisches Datum gemeldet, wie lange Krankengeld voraussichtlich gezahlt wird. Ob tatsächlich die Zahlung aufrecht erhalten wird, kann hierüber nicht nachvollzogen werden.

    Wir zahlen unseren Beschäftigten für die Dauer der Krankengeldzahlung einen Krankengeldzuschuss (§ 22 TV-L). Ohne eAU liegt somit kein Nachweis für krankengeldzuschussrelevante Zeiträume vor.


    Viele Grüße

    Verena Schießl

  • 02
    RE: Keine eAU-Abfrage bei Krankengeld

    Sehr geehrte Frau Schießl,
     
    vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
     
    Beschäftigte haben ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine AU und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Wie die Krankmeldung an den Arbeitgeber erfolgt, etwa telefonisch oder schriftlich, wie zum Beispiel per Mail, an Vorgesetzte oder an die Personalabteilung, ist innerbetrieblich festzulegen.
     
    Seit 2026 teilt die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Ende der Krankengeldzahlung proaktiv über den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) mit. Arbeitgeber müssen keine Abfragen mehr stellen. 
     
    Bei einer fortbestehende AU während eines Krankengeldbezuges ist ein Abruf im Verfahren nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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