Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kauf

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wie kann die Übernahme eines geleasten Fahrrads nach Ablauf der Leasinglaufzeit steuerlich behandelt werden?

    Welche Möglichkeiten gibt es bei der Versteuerung eines möglichen geldwerten Vorteils? Kann der Leasinganbieter den Vorteil nach § 37b EStG pauschal versteuern, oder ist auch eine Abrechnung über den Arbeitgeber nach § 40 EStG möglich? Und fallen in den jeweiligen Fällen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an?

  • 02
    RE: Kauf

    Mit 25,% soll ja auch möglich sein?

     

  • 03
    RE: Kauf

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Finanzverwaltung setzt für Diensträder nach der üblichen Leasingdauer von 36 Monaten pauschal einen steuerlichen Restwert von 40 % des ursprünglichen Brutto-Listenpreises an. Niedrigere Werte im Einzelfall (z.B. bei Beschädigungen) müssen nachgewiesen werden.

    Der lohnsteuerlich relevante geldwerte Vorteil entspricht der Differenz zwischen dem steuerlichen Restwert und dem evtl. vom Arbeitnehmer gezahlten Übernahmepreis.


    Er kann nach § 37b EStG pauschal versteuert werden. Dies geschieht häufig von Seiten der Jobrad-Anbieter.


    Alternativ ist die Pauschalbesteuerung mit 25% nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG möglich, wenn keine Gehaltsumwandlung erfolgte.


    Zur sv-rechtlichen Behandlung bitten wir die Fachexperten Sozialversicherung zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 04
    RE: Kauf

    Sehr geehrter Fragesteller,


    hierzu möchten wir auf unsere soeben eingestellte Antwort verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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