Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie kann die Übernahme eines geleasten Fahrrads nach Ablauf der Leasinglaufzeit steuerlich behandelt werden?
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Versteuerung eines möglichen geldwerten Vorteils? Kann der Leasinganbieter den Vorteil nach § 37b EStG pauschal versteuern, oder ist auch eine Abrechnung über den Arbeitgeber nach § 40 EStG möglich? Und fallen in den jeweiligen Fällen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an?