Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Kauf

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Wie kann die Übernahme eines geleasten Fahrrads nach Ablauf der Leasinglaufzeit steuerlich behandelt werden?


    Welche Möglichkeiten gibt es bei der Versteuerung eines möglichen geldwerten Vorteils? Kann der Leasinganbieter den Vorteil nach § 37b EStG pauschal versteuern, oder ist auch eine Abrechnung über den Arbeitgeber nach § 40 EStG möglich? Und fallen in den jeweiligen Fällen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an?

  • 02
    RE: Kauf

    Mit ,25 Prozent soll es auch möglich sein,,?

  • 03
    RE: Kauf

    Personal_BW,


    die Übernahme eines geleasten Fahrrads eines Arbeitnehmers nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist auf unterschiedliche Art und Weise möglich.


    Die Beantwortung der Fragen, ob eine Pauschalversteuerung nach § 37b oder nach § 40 EStG möglich ist, betrifft ausschließlich das Steuerrecht.


    Wir empfehlen diesbezüglich das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.


    Fragen zum Steuerrecht können im Forum auch von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Antwort/ Stellungnahme zu Ihrer Frage.


    Sozialversicherungsrechtlich gilt grundsätzlich folgendes:


    Während eine Pauschalversteuerung des Arbeitgebers nach § 37b EStG weiterhin Beitragspflicht nach sich zieht, hat eine Pauschalversteuerung nach § 40 EStG grundsätzlich Beitragsfreiheit zur Folge.


    Zu beachten ist hierbei, dass einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, die nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG pauschal versteuert werden, weiterhin der Beitragspflicht unterliegen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Kauf

    Sehr geehrter Fragesteller,


    unsere Antwort zu Ihren Fragen haben wir soeben hier eingestellt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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