Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

    Ich habe eine Frage zur mtl. Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot. Der Vertrag ist beendet, der Arbeitnehmer bekommt noch 5 Monate mtl. eine Entschädigung von 12.000,00 € als Karenzentschädigung. Sind diese Zahlungen sozialversicherungspflichtig? Wenn nein, da es keine Arbeitsleistung dagegen zu setzen gibt, muss der Arbeitnehmer, der freiwillig versichert ist, seine Beiträge dann selber zahlen? Ist er einen Monat auch ohne Beitragszahlung versichert?

    Vielen Dank für die Antwort, vielleicht gibt es hierzu auch ein Nachschlagewerk.


     

  • 02
    RE: Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

    Guten Tag,
     
    für die Beurteilung der Beitragspflicht einer Karenzentschädigung ist entscheidend, ob diese während einer laufenden Beschäftigung oder im Anschluss daran gezahlt wird.
     
    Wird eine Karenzentschädigung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig, ist sie nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Karenzentschädigung nach Ende der Beschäftigung stellt kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung (§ 14 SGB IV) dar. Eine Meldung hat in einem solchen Fall nicht zu erfolgen.

    ofern der Arbeitnehmer weiter freiwillig versichert ist, muss er seine Beiträge selber zahlen. Besteht eine freiwillige Versicherung ist auch der Beitrag monatlich zu zahlen, einen Monat ohne Beitragszahlung gibt es in diesem Fall nicht. Der nachgehende Leistungsanspruch greift bei einer freiwilligen Versicherung nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

    Vielen Dank für die Antwort.

    Genau, die Zahlungen erfolgen nach Beendigung, d.h. es erfolgt eine Abmeldung und für die mtl . Karenzzahlungen sind keine weiteren Meldungen erforderlich - richtig?

  • 04
    RE: Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

    Guten Tag,
     
    ja, genau, es erfolgt eine Abmeldung zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, weitere Meldungen sind dann aufgrund der Zahlungen einer Karenzentschädigung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber nicht mehr zu erstellen.
     
    Der Arbeitnehmer hat diese Einkünfte allerdings im Rahmen seiner freiwilligen Krankenversicherung seiner Krankenkasse zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.