Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kapitalauszahlung Direktversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Müssen wir als Arbeitgeber Lohnsteuer abführen, wenn die Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung zunächst an uns überwiesen wird? Wäre die Einmalige Kapitalauszahlung als sonstiger Bezug zu versteuern und sofern es sich um eine monatliche Rentenzahlung handeln würde als laufender Bezug?


    Besteht alternativ die Möglichkeit, dass das Versicherungsunternehmen die Kapitalauszahlung direkt an den Arbeitnehmer auszahlt und die steuerliche Meldung selbst an das Finanzamt übermittelt oder müsste das der AN in seiner Est angeben?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Kapitalauszahlung Direktversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Auszahlung von Direktversicherungen erfolgt meist nicht „über“ den Arbeitgeber, sondern direkt durch die Versicherung an den Arbeitnehmer/Versicherten. Die Besteuerung erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung des Empfängers; ein Steuerabzug durch die Versicherung ist nicht vorgesehen. Die Versicherung meldet jedoch die Daten dem Finanzamt.


    Gleiches gilt bei Auszahlung „über“ den Arbeitgeber. Es handelt sich bei den Zahlungen der Direktversicherung nicht um Leistungen des Arbeitgebers und deshalb nicht um lohnsteuerpflichtige Zahlungen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Kapitalauszahlung Direktversicherung

    Vielen Dank für die die Rückmeldung. Wenn es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung in Form einer Unterstützungskasse handeln würde, wäre diese als sonstiger Bezug zu besteuern oder?

  • 04
    RE: Kapitalauszahlung Direktversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die ist korrekt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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