Sehr geehrte Damen und Herren,
Müssen wir als Arbeitgeber Lohnsteuer abführen, wenn die Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung zunächst an uns überwiesen wird? Wäre die Einmalige Kapitalauszahlung als sonstiger Bezug zu versteuern und sofern es sich um eine monatliche Rentenzahlung handeln würde als laufender Bezug?
Besteht alternativ die Möglichkeit, dass das Versicherungsunternehmen die Kapitalauszahlung direkt an den Arbeitnehmer auszahlt und die steuerliche Meldung selbst an das Finanzamt übermittelt oder müsste das der AN in seiner Est angeben?
Vielen Dank für die Rückmeldung.