Liebes Team,
eine Angestellte möchte sich vorzeitig eine betriebliche Altersvorsorge als Kapitalabfindung auszahlen lassen. Diese beträgt ca. 10.800 €. Es handelt sich um eine Direktversicherung, abgeschlossen in 2011, die vom Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei eingezahlt wurde. Steuern sind nun fällig.
Ist es korrekt, dass folgende SV-Beiträge fällig sind und die gKV wie folgt rechnet?:
10.800 € / 120 Monate = 90 € pro Monat. Der Freibetrag i.H.v. monatlich 197,75 € ist damit weit unterschritten und damit wären keinerlei Beiträge auf die Kapitalauszahlung fällig, korrekt? Sie zahlt also nur Steuern. Sollte der Freibetrag pro Monat v. 197,75 € überschritten werden, wären nur volle Beiträge zur KV und PV auf den übersteigenden Betrag fällig, die die Arbeitnehmerin allein trägt, korrekt?
Beste Grüße und danke
Torsten Kalb