Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Arbeitnehmerin von uns soll eine Kapitalauszahlung aus einer Unterstützungskasse in Form einer einmaligen Abfindung ausgezahlt werden.
Wir möchten gerne wissen, wie diese Zahlung lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist.
Handelt es sich bei der einmaligen Kapitalauszahlung um einen sonstigen Bezug, der im Monat der Auszahlung zu versteuern ist?
Ist die Zahlung außerdem als Versorgungsbezug zu behandeln und sind hierbei die entsprechenden Freibeträge für Versorgungsbezüge zu berücksichtigen?
Darüber hinaus wäre für uns interessant, ob die Kapitalauszahlung sozialversicherungspflichtig ist bzw. ob sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung als Versorgungsbezug über 120 Monate zu berücksichtigen ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung :)