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  • 01
    Kapitalauszahlung aus Unterstützungskasse als Abfindung – steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei einer Arbeitnehmerin von uns soll eine Kapitalauszahlung aus einer Unterstützungskasse in Form einer einmaligen Abfindung ausgezahlt werden.


    Wir möchten gerne wissen, wie diese Zahlung lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist.


    Handelt es sich bei der einmaligen Kapitalauszahlung um einen sonstigen Bezug, der im Monat der Auszahlung zu versteuern ist?


    Ist die Zahlung außerdem als Versorgungsbezug zu behandeln und sind hierbei die entsprechenden Freibeträge für Versorgungsbezüge zu berücksichtigen?


    Darüber hinaus wäre für uns interessant, ob die Kapitalauszahlung sozialversicherungspflichtig ist bzw. ob sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung als Versorgungsbezug über 120 Monate zu berücksichtigen ist.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung :)


     

  • 02
    RE: Kapitalauszahlung aus Unterstützungskasse als Abfindung – steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zum lohnsteuerlichen Teil der Frage dürfen wir mitteilen:


    Die Kapitalauszahlung/Abfindung ist ein sonstiger Bezug.


    Für die Ermittlung der Freibeträge für Versorgungsbezüge ist das Jahr des Versorgungsbeginns zugrunde zu legen, die Zwölftelungsregelung ist für diesen sonstigen Bezug nicht anzuwenden. Bemessungsgrundlage ist der Betrag der Kapitalauszahlung/Abfindung im Kalenderjahr

    (vgl. BMF-Schreiben vom 19.08.2013, BStBl I S. 1087, mit Änderungen, zuletzt vom 10.01.2022, BStBl I S. 36, Rn. 184 f.; mit Beispielen). Die Einordnung als Versorgungsbezug setzt das Erreichen der Altersgrenze (63 bzw. bei Schwerbehinderung 60 Lebensjahre) voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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