Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Jobrad bei Krankengeldbezug

    Hallo Expertenteam,

    ich habe bei einem Mitarbeiter ein Jobrad mit Entgeltumwandlung 125 € und geldwertem Vorteil 11 €. Welche Möglichkeiten gibt es während dem Bezug von Krankengeld, wenn kein Entgelt gezahlt wird?

    1. Nach Wiederaufnahme der Arbeit: Rückwirkend Entgeltumwandlung der Ratenzahlung (+ geldwerter Vorteil) für Monate mit Krankengeldbezug bzw. auch Minus-Abrechnung möglich?

    2. Arbeitnehmer zahlt Rate selbst als Nettoabzug nach Wiedereintritt oder außerhalb der Lohnabrechnung? Wäre hier trotzdem der geldwerte Vorteil von 11 € zu berechnen?

    3. Arbeitgeber übernimmt die Raten während der Krankenzeit. Wie hoch wäre der geldwerte Vorteil anzusetzen, da ja keine Entgeltumwandlung vorliegt?

     

  • 02
    RE: Jobrad bei Krankengeldbezug

    Hallo RL,


    die von Ihnen angedachten Vorgehensweisen, insbesondere die Frage, ob nach Gesundung des Mitarbeiters die Ausfallmonate beim E-Bike-Leasing während des Krankengeldbezugs mit einer Entgeltumwandlung im ersten Entgeltmonat nachgeholt werden darf, betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.

    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeitsrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit diesem Cluster gekennzeichnet wurde.

    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/Stellungnahme aus diesem Bereich.


    Sozialversicherungsrechtlich geben wir Ihnen hierzu gerne eine allgemeine Stellungnahme.

    Sofern der Arbeitgeber während des Krankengeldbezugs die monatliche Leasingrate übernimmt, ist zu klären, inwiefern die Regelung des § 23c Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV anzuwenden sind.


    Darin ist geregelt, dass arbeitgeberseitige Leistungen (z. B. geldwerter Vorteil „Jobrad“), die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld) gezahlt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (= beitragspflichtige Einnahme) gelten, wenn die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50,00 € übersteigen.


    Das hat zur Folge, dass alle arbeitgeberseitigen Leistungen, die für die Zeit des Bezugs der Sozialleistungen laufend gezahlt werden, bis zum maßgeblichen Nettoarbeitsentgelt nicht der Beitragspflicht unterliegen (SV-Freibetrag).


    Alle darüber hinausgehenden Beträge sind erst dann als beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen, wenn sie die Freigrenze in Höhe von 50,00 € übersteigen. Wird die Freigrenze von 50,00 € überschritten, ist diese beitragspflichtige Einnahme während des Krankengeldbezugs monatlich zu verbeitragen.


    Die Ermittlung und Feststellung, ob die in § 23c SGB IV genannten Einnahmen der Beitragspflicht unterliegen, obliegt dem Arbeitgeber.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Jobrad bei Krankengeldbezug

    Guten Tag,


    wie folgt aus arbeitsrechtlicher Sicht:


    1. Rückwirkende Entgeltumwandlung: Während des Krankengeldbezugs fehlt es an laufendem Arbeitsentgelt, das umgewandelt werden könnte. Daher können die Raten nach Wiederaufnahme der Arbeit nicht rückwirkend als Brutto-Entgeltumwandlung für die Krankengeldmonate abgerechnet werden. Sie können aber, sofern die Nutzungsvereinbarung über das Jobrad dies vorsieht, als während der entgeltlosen Zeit entstandene Forderung des Arbeitgebers später mit dem Nettoentgelt verrechnet werden. Das LAG Köln (Urteil vom 18.7.2024 - 6 Sa 552/23) hat eine solche Aufrechnung grundsätzlich anerkannt. Die Pfändungsschutzvorschriften sind dabei zu beachten.


    2. Eigenzahlung durch den Arbeitnehmer: Soweit die Vereinbarung für entgeltfreie Zeiten eine Eigenzahlung vorsieht, kann der Arbeitnehmer die Rate auch aus seinem Nettovermögen an den Arbeitgeber zahlen. Eine solche Eigenbeteiligung mindert den steuerpflichtigen Nutzungsvorteil.


    3. Ihre Frage zur endgültigen Übernahme durch den Arbeitgeber betrifft eine steuerrechtliche Fragestellung. Wir haben hierzu dem Expertenteam für das Steuerrecht Bescheid gegeben.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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