Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage zur Abrechnung eines Jobtickets während des Mutterschutzes.
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für das Jobticket (öffentlicher Nahverkehr) in voller Höhe. Die Mitarbeiterin darf das Ticket auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen unverändert weiter nutzen.
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns folgende Frage: Greift in dieser Situation die Regelung des § 23c SGB IV bezüglich der Beitragsfreiheit von Einnahmen während des Bezugs von Sozialleistungen? Oder bleibt das Jobticket unabhängig davon weiterhin beitragsfrei, obwohl diese Sachleistung zusammen mit dem Mutterschaftsgeld das vorherige Nettoentgelt um mehr als 50 Euro im Monat übersteigt?
Da das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, gehen wir davon aus, dass hier die generelle Steuer- und Beitragsfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG vorrangig greift und keine Beitragspflicht nach § 23c SGB IV ausgelöst wird.
Wir bitten Sie um eine kurze Rückmeldung, ob diese Rechtsauffassung korrekt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße