Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Beschäftigten, der über die Entgeltfortzahlung hinaus vom 01.10.2023 - 02.11.2023 krank war und zum 01.11.2023 einen Krankenkassenwechsel hatte.
Korrekterweise wurden eine Unterbrechungsmeldung mit MG 51 vom 01.01.2023 - 30.09.2023 und eine Abmeldung wegen KK-Wechsel mit MG 31 vom 01.10.2023 - 31.10.2023 an die alte KK sowie eine Anmeldung mit MG 11 zum 01.11.2023 an die neue KK erstattet.
Mit welchem Zeitraum ist nun die Jahresmeldung mit MG 50 an die neue Kasse zu erstellen, für den 01.11.2023 - 31.12.2023 oder aber für den 03.11.2023 - 31.12.2023 zu erstellen?
Mit freundlichen Grüßen
E.Jäger