Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Jahresbonus 2025

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit der Lohnzahlung März 2026 wird für einzelne AN ein Jahresbonus für 2025 aufgezahlt.

    Stimmen Sie mir zu, dass dies in März 2026 mit Lst und SV abzurechnen ist, als sonstiger Bezug

    über die Jahrestabelle?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung Kluge

  • 02
    RE: Jahresbonus 2025

    Guten Tag,
     
    ein Jahresbonus stellt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar. Die Verbeitragung richtet sich nach § 23a SGB IV.
     
    In diesem Rahmen ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es gezahlt wird.
     
    Eine Besonderheit gilt hier für in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Dies ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vergangenen Kalenderjahres zuzuordnen, wenn es zusammen mit dem sonstigen für das laufende Kalenderjahr festgestellten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
     
    Insoweit ist der von Ihnen gezahlte Jahresbonus im Monat der Auszahlung (März 2026), gegebenenfalls auch für den Dezember 2025, beitragsrechtlich in der Sozialversicherung abzurechnen.
     
    Für die Beantwortung der steuerrechtlichen Frage, haben wir Ihre Anfragen an die Experten aus dem Steuerrecht weitergeleitet, von dort bekommen Sie eine entsprechende Antwort.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Jahresbonus 2025

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich ist dieser Betrag – wie von Ihnen beschrieben - als sonstiger Bezug im Zufluss-/Zahlungsmonat zu erfassen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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