Liebes Expertenteam,
bei der Thematik Überprüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze benötigen wir eine Hilfestellung.
Regulär ist bei der Überprüfung das regelmäßig Entgelt heranzuziehen, welches der Mitarbeiter wiederkehrend zu erwarten hat.
Zum Jahresende prüfen wir, inwieweit die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten ist, ebenso mit vorausschauender Betrachtung, inwieweit dies ggf. auch im Folgejahr zutrifft.
Hierbei sind folgende Fragen aufgetaucht:
1. Wenn eine Tariferhöhung 05.2026 ansteht, muss diese im Vorfeld auch schon mit einberechnet werden oder ist diese für die Hochrechnung erstmal irrelevant. Erhöhung war schon bekannt.
2. Wie sind folgende Entgeltbestandteile für die Hochrechnung heranzuziehen:
-Fahrtkosten, die Pauschal versteuert werden --> hätten wir nicht mit angesetzt, da dies lediglich die Steuer betrifft
-Zuschläge für Sonntag/Feiertag/Nacht --> nein, da nicht SVpflichtig
-Schichtzulage --> wird individuell, je nach Dienstplan ausgezahlt, entsprechend für Hochrechnung nicht mit einbezogen
-Rufbereitschaft --> bis dato nicht einberechnet, Mitarbeiterin erhält jedoch jeden Monat eine Rufbereitschaft in unterschiedlicher Größenordnung
-VWL --> könnte jederzeit wegfallen, zählt dies zum regelmäßigen Entgelt
-ZVK Anteil --> dieser ist im Vorfeld nicht bekannt, inwieweit dieser verbeitragt wird
Für 2026 wären folgende Werte monatlich:
Laufendes Entgelt: 5.168,65 €, Tariferhöhung in 05.2026 auf 5.313,37 €
Fahrtkosten PauschLst: 50,00
VWL: 6,65 €
Rufbereitschaft 2025: 6.397,71 €
Samstagszuschläge: 130,01 €
Besteht die Möglichkeit eine Hilfestellung zu geben, welche oben genannte Entgelte in die Hochrechnung einfließen müssen? In Sache Rufbereitschaft sind wir hier sehr verunsichert, da diese regelmäßig ist, jedoch im Arbeitsvertrag fest verankert ist, da dies je nach Dienstplangestaltung in Gewichtung fällt.
Danke vorab.