Guten Tag,
ein Mitarbeiter war bis zum 31.12.25 privatversichert. Aufgrund Wechsel in die Teilzeit ab 01.01.2026, fällt er unter der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze und wird gesetzlich versichert mit Beitragsgruppenschlüssel 1111 (beginnend ab 01.01.26).
Ab wann kann er wieder mehr verdienen und die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sodass er von der gesetzlichen Versicherungspflicht in die freiwillige Versicherung wechselt (also von 1111 zu 9111)?
Freundliche Grüße