Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen der Beschäftigung eine Mitarbeiters ( TVÖD VKA) hat ergeben, dass ab 01.01.2026 Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Das Jahresarbeitsentgelt wurde 2025 tatsächlich überschritten und die Beurteilung am Jahresanfang hat ergeben, dass auch das Entgelt 2026 voraussichtlich die JAEG überschreiten wird. Die Tarifsteigerung zum 01.05.2026 wurde nicht berücksichtigt. Die Umschlüsselung erfolgte. Die Beschäftigte plant eine Entgeltumwandlung ab 01.06.2026.
- Eine neue Beurteilung ist vorzunehmen?
- das neue reduzierte Entgelt multipliziert mit 12?
- ist die im Mai erfolgte Tariferhöhung nun auch mit einzubeziehen?
- oder bleibt es bei dem Grundentgelt vor der Tariferhöhung und es wird lediglich die Entgeltumwandlung berücksichtigt?
ich danke für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
LH