Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    JAE mit zwei Arbeitgeber

    Sehr geehrtes Team,


    ich habe eine Frage : wir haben eine neue Mitarbeiterin die bei uns anfängt und wir sind Hauptarbeitgeber. mit dem Gehalt, welches sie bei uns verdient würde sie 2027 nicht mehr über die JAE Grenze kommen und somit pflichtig werden. jetzt möchte Sie bei einem anderen Arbeitgeber einen MidiJob annehmen und jetzt ist meine Frage ob ich als Hauptarbeitgeber das Gehalt des anderen Arbeitgebers für die JAE Prüfung verwenden kann ?


    vielen Dank für kurze Rückmeldung

  • 02
    RE: JAE mit zwei Arbeitgeber

    Hallo Raschi,
     
    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung im Rahmen unserer 24-Stunden-Garantie noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: JAE mit zwei Arbeitgeber

    Hallo Raschi,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
     
    Bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern ist bei der Beurteilung der Krankenversicherungspflicht/-freiheit grundsätzlich das Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungsverhältnissen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen.
     
    Da nach Ihrer Schilderung die Mitarbeiterin in ihrer ersten Beschäftigung bereits ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze erhält und bereits Krankenversicherungsfreiheit vorliegt, besteht in der zweiten daneben ausgeübten dem Grunde nach krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung ebenfalls Krankenversicherungsfreiheit.
     
    Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Kalenderjahr 2027 in Addition der Entgelte weiterhin überschritten, unterliegen beide Beschäftigungen weiterhin der Krankenversicherungsfreiheit.
     
    Im Falle des Nichtüberschreitens besteht in beiden Beschäftigungen grundsätzlich Krankenversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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