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  • 01
    JAE

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wenn ein AN bereits das 55 Lebensjahr vollendet hat und bisher immer pflichtversichert war und aufgrund einer Lohnerhöhung die JAE von diesem Jahr und mit hoher Wahrscheinlichkeit die JAE Grenze vom nächsten Jahr übersteigt, freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden? Wenn der AN sich z.B. für eine private Versicherung entscheidet, kann er dann wieder zurück in die gesetzliche? Er war ja die letzten 5 Jahre pflichtversichert?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: JAE

    Guten Tag,
     
    in Ihrem Beispiel endet die Versicherungspflicht der Krankenversicherung wegen Überschreitung der JAE-Grenze. Der Arbeitnehmer hat das 55. Lebensjahr vollendet.
     
    Wählt er die PKV ist bei einem möglichen erneuten Eintritt der Krankenversicherungspflicht in der Zukunft die Rückkehr in die GKV zu prüfen:
     
    Für bisher privat krankenversicherte Personen, bei denen die Versicherungspflicht z. B. durch Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres eintritt, ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur eingeschränkt möglich. So sind diese Personen unter bestimmten Voraussetzungen nach § 6 Abs. 3a SGB V – trotz des Vorliegens eines Tatbestandes, der an sich nach § 5 SGB V zu einer Versicherungspflicht führt – versicherungsfrei und können somit nicht in die GKV wechseln. Dies gilt, wenn sie nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Diese Voraussetzung ist an keine Mindestdauer gekoppelt. Insofern führt bereits das Vorliegen einer Versicherung in der GKV für mindestens einen Tag im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum dazu, dass bei einer nach der Vollendung des 55. Lebensjahres eintretenden Versicherungspflicht keine Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V eintritt und somit eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV begründet wird.
     
    In Ihrem Beispiel ist bei erneuter Versicherungspflicht eine Rückkehr nur innerhalb der nächsten 5 Jahre möglich. Danach würde eine mögliche Versicherungspflicht in der Krankenversicherung keine Rückkehr in die GKV mehr bedeuten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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