Muss ein Arbeitnehmer nachdem er ausgesteuert wurde seinen Arbeitgeber weiterhing mitteilen, dass er weiterhin krangeschrieben ist, damit der Arbeitgeber einen Abruf einer elektronischen AU tätigen kann?
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Information über die Dauer der Krankheit nach Aussteuerung
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RE: Information über die Dauer der Krankheit nach Aussteuerung
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Anzeige- und Nachweispflichten gemäß § 5 EntgFG bestehen unabhängig von der Aussteuerung. Das heißt, der Mitarbeiter muss weiterhin mitteilen, dass er arbeitsunfähig erkrankt ist und sich auch einem Arzt zur Bestätigung der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vorstellen. In der Praxis wird allerdings nach der Aussteuerung häufig auf die Erfüllung der diesbezüglichen Pflichten verzichtet.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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