Guten Tag,
wenn ein selbständiger Masseur, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, nur im ausländischen Grenzgebiet arbeitet (Österreich): in welchem Land besteht KV-Pflicht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe,
beste Grüße!
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wenn ein selbständiger Masseur, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, nur im ausländischen Grenzgebiet arbeitet (Österreich): in welchem Land besteht KV-Pflicht?
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Guten Tag,
als Selbstständiger unterliegt der Masseur nicht der Krankenversicherungspflicht in Deutschland, er ist vielmehr davon ausgenommen ( § 5 Abs. 5 SGB V: "Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist").
Seinen Krankenversicherungsschutz kann er in Deutschland als freiwilliges Mitglied fortführen, wenn bisher eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden hat. Wir empfehlen ihm, seine Krankenkasse oder eine wählbare Krankenkasse zu kontaktieren damit die Möglichkeiten verbindlich beurteilt werden können. Als Grenzgänger sollte er den österreichischen Krankenversicherungsträger ebenso kontaktieren, da wir zu dem österreichischen Sozialversicherungsrecht keine Auskünfte geben können. Hier sind die Kontaktdaten:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 WIEN
ÖSTERREICH
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