Im aktuellen Kalenderjahr wurde eine beitragsfreie Urlaubsabgeltung aufgrund einer Dauererkrankung und Austritt wegen Verrentung gewährt.
Eine Mitarbeiterin bezog ab dem 14.Januar.2025 Krankengeld (Lohnfortzahlung wegen Krankheit bis zum 13.Januar.2025) und wurde ab dem 03.Juni.2026 ausgesteuert (Ablauf der 78 Wochen).
Am 10. Juli 2026 erhielt sie den Bescheid für den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab dem 01.März 2026.
Am 21. Juli 2026 schlossen wir einen Aufhebungsvertrag mit Austrittsdatum zum
28. Februar 2026. Die Urlaubsabgeltung für das Vorjahr und diesem Jahr von 4069, 20 Euro brutto zahlen wir mit der regulären Lohnzahlung Juli 2026 zum 15. August 2026 aus. Die Abrechnung ergab, dass diese einmalige Zuwendung beitragsfrei ist.
Ist das korrekt?