Liebes Expertenteam,
wie wird eine Entgeltersatzleistung für eine Person berechnet, für die keine Lohnsteuerpflicht besteht?
Fall:
Eine in Deutschland wohnende Arbeitnehmerin ist bei einem schweizer Arbeitgeber beschäftigt. Arbeitsort ist zu 100 % Deutschland (Homeoffice).
In Deutschland besteht aufgrund der Tatsache, dass 100 % Homeoffice geleistet wird, Sozialversicherungspflicht. Lohnsteuer hat der schweizer Arbeitgeber jedoch nicht vom monatlichen Bruttogehalt einzubehalten. Vielmehr ist die Arbeitnehmerin in diesem Fall selbst zur Abführung der Lohnsteuer verpflichtet.
Frage:
Ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen kalendertäglichen Netto-Arbeitsentgelts ein fiktiver Lohnsteuerabzug vorzunehmen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre fachliche Expertise.