Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen eine tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 200,00€ an unsere Minijob Mitarbeiter ausbezahlen. Die Maximale monatliche Verdienstgrenze von 603,00€ ist jedoch bereits ausgeschöpft. Können Sie uns bitte mitteilen, ob wir trotzdem die 200,00€ zusätzlich zu den 603,00€ als Minijob Tätigkeit ausbezahlen können?
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
MfG
Frank Jortzick