Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Herr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir müssen eine tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 200,00€ an unsere Minijob Mitarbeiter ausbezahlen. Die Maximale monatliche Verdienstgrenze von 603,00€ ist jedoch bereits ausgeschöpft. Können Sie uns bitte mitteilen, ob wir trotzdem die 200,00€ zusätzlich zu den 603,00€ als Minijob Tätigkeit ausbezahlen können?

    Vielen Dank für Ihre Nachricht.

    MfG

    Frank Jortzick

  • 02
    RE: Herr

    ergänzend möchte ich noch angeben, dass die tarifliche Einmalzahlung im laufe dieses Jahres beschlossen wurde.

  • 03
    RE: Herr

    Hallo Herr Jortzick,

    überschreitet das Arbeitsentgelt nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise und unvorhersehbar in einzelnen Kalendermonaten die Geringfügigkeitsgrenze, ohne dauerhaft beabsichtigt zu sein, wirkt sich das unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob ist gesetzlich definiert und gilt als solches, wenn in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 603,00 € im Jahr 2026 verdient wird.
     
    Darüber hinaus wurde auch die Höhe des maximalen Verdienstes festgelegt. Im Kalenderjahr 2026 dürfen geringfügig entlohnte Beschäftigte im Kalendermonat des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1.206,00 €) verdienen. Der Jahreszeitraum ist in der Weise zu ermitteln, dass vom letzten Tag des zu beurteilenden Beschäftigungsmonats ein Jahr zurückgerechnet wird. Im gesamten Kalenderjahr kann die betroffene Person damit im „Normalfall“ 7.236,00 € und im „Ausnahmefall“ höchstens 8.442,00 € verdienen.
     
    Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, ist ein zweimaliges unvorhersehbares Überschreiten der Minijobgrenze auch für den von Ihnen angesprochenen Personenkreis für den Verbleib im „Minijob-Bereich“ unschädlich.
     
    Da Dank Ihrer Zusatzangabe die tarifliche Einmalzahlung 200,00 € „unvorhersehbar“ zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht feststand, hat diese auf die Beurteilung der geringfügig entlohnten Beschäftigung keine Auswirkungen. Allerdings sind von dem „erhöhten Arbeitsentgelt“ Beiträge an die Minijob-Zentrale abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.