Hallo Experten,
ist es richtig, dass der Verpflegungsmehraufwand bei Baustellenwechsel 8 -10 Std/Tag, 14,00€/Tag beträgt?
Kann der Verpflegungsmehraufwand steuer-und sozialversicherungsfrei bei
Lohn-Abrechnung/Monat erfolgen?
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Hallo Experten,
ist es richtig, dass der Verpflegungsmehraufwand bei Baustellenwechsel 8 -10 Std/Tag, 14,00€/Tag beträgt?
Kann der Verpflegungsmehraufwand steuer-und sozialversicherungsfrei bei
Lohn-Abrechnung/Monat erfolgen?
Guten Tag,
das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte berechnet sich die Abwesenheitszeit vom Verlassen (bis zum Wiederankommen in) der Wohnung.
Werden täglich 8 Stunden Abwesenheitszeit überschritten, können 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstattet werden.
Einzelheiten regelt aus Verwaltungs-Sicht sehr detailliert das BMF-Schreiben vom 02.12.2024 (BStBlI S. 1549, IV C 5 – S 2353/19/10010 :006 – 2024/1050350).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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