Guten Tag,
ist es möglich, eine Haushaltshilfe vollständig auf Kosten von und über Person A abzurechnen, obwohl Person A die Haushaltshilfe auch bei ihrem Sohn B und ihren Eltern C in unmittelbarer Nachbarschaft aushelfen lässt? Die Unfallversicherung (Unfallkasse Hessen) benötigt hierzu drei Anmeldungen als Hauspersonal (fixer Jahresbetrag). Wäre es sv-rechtlich zu beanstanden, wenn nur A sie abrechnet und bezahlt oder könnte dann Schwarzarbeit o.ä. unterstellt werden?
Für Ihre Einschätzung danke ich!