Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Haushaltshilfe (sv-pflichtig beschäftigt) auf eigene Kosten bei anderen Familienmitgliedern einsetzen

    Guten Tag,

    ist es möglich, eine Haushaltshilfe vollständig auf Kosten von und über Person A abzurechnen, obwohl Person A die Haushaltshilfe auch bei ihrem Sohn B und ihren Eltern C in unmittelbarer Nachbarschaft aushelfen lässt? Die Unfallversicherung (Unfallkasse Hessen) benötigt hierzu drei Anmeldungen als Hauspersonal (fixer Jahresbetrag). Wäre es sv-rechtlich zu beanstanden, wenn nur A sie abrechnet und bezahlt oder könnte dann Schwarzarbeit o.ä. unterstellt werden?


    Für Ihre Einschätzung danke ich!

  • 02
    RE: Haushaltshilfe (sv-pflichtig beschäftigt) auf eigene Kosten bei anderen Familienmitgliedern einsetzen

    Hallo C. Volz,

    die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise, die sozialversicherungsrechtliche Abrechnung der mehrfachbeschäftigten Haushaltshilfe aus „Vereinfachungsgründen“ über eine Beschäftigung abzurechnen, ist nicht statthaft. Auch wenn eine zusammenfassende Abrechnung womöglich einen deutlich geringeren Arbeitsaufwand zur Folge hat, raten wir Ihnen dringend, die jeweiligen Beschäftigungen gesetzeskonform separat abzurechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Haushaltshilfe (sv-pflichtig beschäftigt) auf eigene Kosten bei anderen Familienmitgliedern einsetzen

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gibt es eine abweichende Rückmeldung bei folgenden weiterführenden Infos:


    Betreffender Arbeitgeber wohnt im Rahmen eines „Mehrgenerationenmodells“ mit seiner Familie in drei nebeneinander bzw. sehr nahe zusammen liegenden Häusern, die wie folgt bewohnt werden: Ehemann (Arbeitgeber) und Ehefrau in Haus 1, Schwiegermutter und ältester Sohn mit seiner Ehefrau, in dem unmittelbar daneben gelegenen Haus 2, und jüngerer Sohn mit Ehepartner im 150 m entfernten Haus 3. Der Arbeitgeber ist gleichsam das „ Familienoberhaupt“ und Haushaltsvorstand. Er unterstützt die übrigen Familienmitglieder mit Unterhaltsleistungen. Die bei dem Mandanten angestellte Haushaltshilfe unterstützt die Familie in den drei Häusern beim Reinigen , Einkaufen, Putzen etc. Nach Auffassung des Arbeitgebers, der selbst Rechtsanwalt ist, liegt eine einheitlich zu beurteilende Tätigkeit der Haushaltshilfe vor.


    Für Ihre Rückmeldung danke ich!

     

  • 04
    RE: Haushaltshilfe (sv-pflichtig beschäftigt) auf eigene Kosten bei anderen Familienmitgliedern einsetzen

    Hallo C. Volz,

    da Ihre Ergänzung für uns keine Änderung des ursprünglich beschriebenen Sachverhalts bezüglich der Einordnung eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses ergeben hat, halten wir weiterhin an unserer Stellungnahme vom 19.06.2026 fest.

    Wir empfehlen Ihnen, eine verbindliche Klärung über die zuständige Krankenkasse herbeizuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.