Die künftige Mitarbeiterin eines Mandanten hat eine Hauptbeschäftigung und 1 Minijob. Jetzt nimmt sie bei unserem Mandanten nochmal einen Minijob an. Dieser wird der Hauptbeschäftigung zugeordnet und ist sv-pflichtig, nur nicht in der Arbeitslosenversicherung.
Im 1. Minijob verdient sie € 560,00 und im 2. Minijob verdient sie € 300,00. Beide Minijobs für sich betrachtet sind unter der Verdienstgrenze. Zusammengerechnet würde sie aber die € 603,00 für 2026 übersteigen. Ist trotzdem der 2. Minijob in der Arbeitslosenversicherung frei? Vielen Dank. M.f.G.