Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Hauptbeschäftigung und 2 Minijobbs

    Die künftige Mitarbeiterin eines Mandanten hat eine Hauptbeschäftigung und 1 Minijob. Jetzt nimmt sie bei unserem Mandanten nochmal einen Minijob an. Dieser wird der Hauptbeschäftigung zugeordnet und ist sv-pflichtig, nur nicht in der Arbeitslosenversicherung.

    Im 1. Minijob verdient sie € 560,00 und im 2. Minijob verdient sie € 300,00. Beide Minijobs für sich betrachtet sind unter der Verdienstgrenze. Zusammengerechnet würde sie aber die € 603,00 für 2026 übersteigen. Ist trotzdem der 2. Minijob in der Arbeitslosenversicherung frei? Vielen Dank. M.f.G.

     

  • 02
    RE: Hauptbeschäftigung und 2 Minijobbs

    Guten Tag,


    werden neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, scheidet für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung die Zusammenrechnung mit der nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Ausgenommen von der Zusammenrechnung wird dabei diejenige geringfügig entlohnte Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen worden ist, so dass für diese Beschäftigung weiterhin die besonderen versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten. Die weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind mit der nicht geringfügigen Beschäftigung zusammenzurechnen.


    In Ihrem Sachverhalt verbleibt es bei der zuerst aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung bei der Beurteilung als Minijob. Der zweite, für sich betrachtete, Minijob wird kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig. In der Arbeitslosenversicherung erfolgt keine Zusammenrechnung, so dass die geringfügig entlohnten Beschäftigungen in der Arbeitslosenversicherung generell versicherungsfrei bleiben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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