Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Haupt- oder Nebenarbeitgeber

    Guten Morgen,

    unsere Mitarbeiter erhalten im Folgejahr nach Austritt ein variables Entgelt.

    Vor der Abrechnung fragen wir bei den Mitarbeitern ab, ob wir uns als Haupt- oder Nebenarbeitgeber beim Finanzamt anmelden sollen.

    Sind wir dazu verpflichtet?

    Oder können wir uns grundsätzlich als Nebenarbeitgeber anmelden?


    Besten Dank für Ihre Rückmeldung und viele Grüße

     

  • 02
    RE: Haupt- oder Nebenarbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    grundsätzlich ist die Abrechnung mit den ELStAM gesetzlich vorgesehen (§ 39b EStG). Nur in (hier nicht vorliegenden) Ausnahmefällen (§ 39c und § 39e Abs. 5a EStG) sind Abrechnungen mit Steuerklasse VI ohne ELStAM zulässig. Die Wahl/Festlegung des Hauptarbeitgebers liegt beim AN (§ 39e Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG).


    Neben der steuerrechtlichen Beurteilung kann die Abrechnung mit zu hohen Steuerabzügen auch arbeitsrechtlich problematisch sein; insoweit bitten wir ggf. Ihre Berater im Arbeitsrecht oder die Fachexperten Arbeitsrecht zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.