Guten Morgen,
unsere Mitarbeiter erhalten im Folgejahr nach Austritt ein variables Entgelt.
Vor der Abrechnung fragen wir bei den Mitarbeitern ab, ob wir uns als Haupt- oder Nebenarbeitgeber beim Finanzamt anmelden sollen.
Sind wir dazu verpflichtet?
Oder können wir uns grundsätzlich als Nebenarbeitgeber anmelden?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung und viele Grüße