Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Gymnasiast 16 Jahre zu Beginn des Jahres will einen Minjob leichter Tätigkeit für 5 Std./Wo.
2 Tage 2 Stunden; 1 Tag 1 Stunde nach der Schule. Ist dies nach dem Arbeitsschutz für Jugendliche
erlaubt? Vielen Dank Kluge