Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    GwV während des unbezahlten Urlaubs

    Guten Tag,


    betreffend einen unbezahlten Urlaub mit einer SV-rechtlichen Abmeldung haben wir eine Rückfrage.


    Ausgangssituation: Mitarbeiter befindet sich länger als einen Monat im unbezahlten Urlaub und wird daher nach Ablauf des Fortbestandszeitraums der Beschäftigung in der Regel mit Meldegrund 34 abgemeldet.


    Während der Zeit der Abmeldung wird weiterhin eine arbeitgeberseitige Energiepreisermäßigung (geldwerter Vorteil) i.H.v. monatlich ca. 72 EUR gewährt und lohnsteuerlich erfasst. Führt dieser geldwerte Vorteil zu sozialversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt? Sind hierfür monatlich SV-Tage anzusetzen bzw. Beiträge zur KV, PV, RV und AV abzuführen, obwohl die Beschäftigung aufgrund des unbezahlten Urlaubs sozialversicherungsrechtlich beendet ist? Besteht dann damit weiterhin ein KV-Schutz über die Beschäftigung für den MA?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: GwV während des unbezahlten Urlaubs

    Guten Tag,


    eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.

    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln ist.

    Da die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig ist – nämlich der Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung und der Zahlung von Arbeitsentgelt – kommt nach unserer Einschätzung

    durch die weitere Zahlung eines geldwerten Vorteils im Rahmen einer Energiepreisermäßigung während eines unbezahlten Urlaubs größer als einen Monat keine Sozialversicherungspflicht und somit auch kein Krankenversicherungsschutz zustande.


    Insoweit sind von diesem geldwerten Vorteil während dieser Zeit keine Beiträge zu entrichten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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