Guten Tag,
betreffend einen unbezahlten Urlaub mit einer SV-rechtlichen Abmeldung haben wir eine Rückfrage.
Ausgangssituation: Mitarbeiter befindet sich länger als einen Monat im unbezahlten Urlaub und wird daher nach Ablauf des Fortbestandszeitraums der Beschäftigung in der Regel mit Meldegrund 34 abgemeldet.
Während der Zeit der Abmeldung wird weiterhin eine arbeitgeberseitige Energiepreisermäßigung (geldwerter Vorteil) i.H.v. monatlich ca. 72 EUR gewährt und lohnsteuerlich erfasst. Führt dieser geldwerte Vorteil zu sozialversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt? Sind hierfür monatlich SV-Tage anzusetzen bzw. Beiträge zur KV, PV, RV und AV abzuführen, obwohl die Beschäftigung aufgrund des unbezahlten Urlaubs sozialversicherungsrechtlich beendet ist? Besteht dann damit weiterhin ein KV-Schutz über die Beschäftigung für den MA?
Vielen Dank.