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  • 01
    Gutscheine an Mitarbeiter

    Hallo Expertenteam,

    es sind Unklarheiten bei uns entstanden bezüglich Ausgabe von Gutscheinen für ein Bierzelt an unsere Mitarbeiter.

    Diese Gutscheine werden zum Verzehr während eines Jahrmarkts an jeden Mitarbeiter ausgegeben.

    Unsere Meinung ist, dass dies Sachkosten sind, die generell steuerpflichtig sind, falls die Monatsgrenze von 50 € überschritten wird. Das ist bei uns aber in den meisten Fällen so, weil unsere Mitarbeiter generell monatliche Sachkosten erhalten über eine Gutscheinkartenregelung (SpenditCard).

    Ist diese Auffassung korrekt oder gelten hier evtl. besondere Freigrenzen?

    Und, kommt hier evtl. eine Pauschalversteuerung nach § 37 b EStG in Frage, die dann auch Sozialversicherungsfreiheit zur Folge hätte?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

     

  • 02
    RE: Gutscheine an Mitarbeiter

    Sehr geehrter Fragesteller,


    es ist richtig, dass die Gutscheine grundsätzlich als geldwerter Vorteil zu behandeln sind und bei anderweitiger Ausschöpfung des monatlichen Freibetrags besteuert werden müssen.

    Mögliche Ausnahmen (Betriebsveransttaltung, Aufmerksamkeit aus persönlichem Anlass etc.) sind nach dem Sachverhalt nicht ersichtlich.


    Die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG ist möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Gutscheine an Mitarbeiter

    Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.

    Noch eine Nachfrage zu dem Thema:

    Es wurden auch Gutscheine an externe Personen (Einzelpersonen und Firmen) ausgegeben.

    Ich nehme Folgendes an:

    1. Auch hier ist, bei Überschreiten die Freigrenze von 50 € eine Pauschalversteuerung wie bei unseren Mitarbeitern durch uns möglich.

    2. Sollte die o.a. Freigrenze nicht überschritten werden entsteht keine Lohnsteuerpflicht.

    3. Bei Abgabe der Gutscheine an Firmen entsteht generell keine Lohnsteuerpflicht für uns.


    Sind meine Annahmen korrekt?

    Vielen Dank für eine kurze Bestätigung bzw. andersweitige Auskunft.

     

  • 04
    RE: Gutscheine an Mitarbeiter

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zunächst bitten wir, die verspätete Antwort zu entschuldigen.


    Bei Leistungen an externe Dritte entsteht für das ausgebende Unternehmen „eigentlich“ keine Lohnsteuerthematik (sondern ggf. Einkommensteuer oder andere Ertragsteuer beim Empfänger).


    Sofern die Zuwendung beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einkünften gehört, ist das geschilderte Vorgehen möglich (steuerfreier Sachbezug oder bei Überschreiten der Freigrenze Pauschalversteuerung nach § 37b EStG). Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG wird nach § 37b Abs. 4 als Lohnsteuer fingiert.


    Bei Abgabe an Empfänger, die nicht einkommmensteuerpflichtig sind (z.B. Körperschaftsteuerpflichtige) ist die Ertragsbesteuerung durch den Empfänger vorzunehmen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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