Hallo,
ich habe eine Gruppenunfallversicherung mit mehreren AN. Ein AN hat einen Direktanspruch. Können wir hier den Beitrag pauschal versteuern oder müssen es mindestens zwei AN mit Direktanspruch sein.
Vielen Dank
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Hallo,
ich habe eine Gruppenunfallversicherung mit mehreren AN. Ein AN hat einen Direktanspruch. Können wir hier den Beitrag pauschal versteuern oder müssen es mindestens zwei AN mit Direktanspruch sein.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
der Gesetzeswortlaut spricht für die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung, weil nur verlangt wird, dass „mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind“ (nicht, dass für mehrere davon ein direkter Leistungsanspruch besteht). Vorgaben der Finanzverwaltung und (begründete) Äußerungen der Fachliteratur zur Frage sind nicht auffindbar. Die Pauschalbesteuerung ist daher vertretbar. Zwecks rechtlicher Absicherung ist die Einholung einer Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts nach § 42e EStG möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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