Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitgeber hat eine Gruppenunfallversicherung für seine Arbeitnehmer abgeschlossen. Jetzt ist es zu einem Versicherungsfall gekommen und die Versicherung hat 20.000,00 Euro an den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ausgezahlt. Sind die Euro 20.000,00 Arbeitslohn oder dürfen diese an den Arbeitnehmer ohne Abzüge ausgezahlt werden.
In der Police steht:
Ohne Direktanspruch der versicherten Person
Die Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Das gilt auch, wenn Sie als Versicherungsnehmer die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen haben, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung). Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag an Sie als Versicherungsnehmer aus.
Der Anspruch auf die Leistung aus diesem Vertrag steht der versicherten Person zu.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
B. Alpers