Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Gruppenunfallversicherung Auszahlung an Arbeitnehmer

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ein Arbeitgeber hat eine Gruppenunfallversicherung für seine Arbeitnehmer abgeschlossen. Jetzt ist es zu einem Versicherungsfall gekommen und die Versicherung hat 20.000,00 Euro an den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ausgezahlt. Sind die Euro 20.000,00 Arbeitslohn oder dürfen diese an den Arbeitnehmer ohne Abzüge ausgezahlt werden.

    In der Police steht:

    Ohne Direktanspruch der versicherten Person

    Die Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Das gilt auch, wenn Sie als Versicherungsnehmer die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen haben, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung). Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag an Sie als Versicherungsnehmer aus.

    Der Anspruch auf die Leistung aus diesem Vertrag steht der versicherten Person zu.


    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    B. Alpers

     

  • 02
    RE: Gruppenunfallversicherung Auszahlung an Arbeitnehmer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei fehlendem Direktanspruch der versicherten Arbeitnehmer entsteht kein geldwerter Vorteil durch die Arbeitgeber-Zahlung der Versicherungsprämien. Diese Phase ist also lohnsteuerlich nicht relevant.


    Mit Auszahlung von Versicherungsleistungen ergibt sich jedoch ein lohnsteuerpflichtiger sonstiger Bezug beim Arbeitnehmer in Höhe der arbeitgeberseits bis dahin für diesen Arbeitnehmer insgesamt aufgewandten Prämien, maximal in Höhe der Versicherungsleistung. Die Finanzverwaltung akzeptiert – auch hinsichtlich der Aufteilung, falls die Prämien noch weitere Risiken abdecken – sachgerechte Schätzungen, ggf. auf Basis der zuletzt gezahlten Beiträge. Einzelheiten finden sich im BMF-Schreiben vom 28.10.2009 (BStBl I S. 1275; IV C 5 – S 2332/09/10004 – 2009/0690175).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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