Guten Tag,
ich habe bei einem Mandanten den Fall, dass es eine Gruppenkrankenversicherung (so steht es auch in der Police) gibt, die monatlich abgerechnet wird. Der Betrag je Mitarbeiter liegt bei 43,15 Euro im Monat. Die Leistung kann der Arbeitgeber nicht einfordern, sondern nur der Mitarbeiter.
In der Gruppenkrankenversicherung werden nicht alle Mitarbeiter berücksichtigt.
Kann die Gruppenkrankenversicherung in dieser Konstellation auch pauschal versteuert werden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nielsen